Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), häufig „Heizungsgesetz“ genannt, regelt seit 2020 den klimafreundlicheren Umbau der Wärmeversorgung in Gebäuden. Nach einer Überarbeitung im Jahr 2024 kündigen Union und SPD nun eine weitere Reform an. Grundlage ist ein Eckpunktepapier: Ziel ist es, die bisherigen Vorgaben weniger über konkrete Technikpflichten zu steuern und mehr über Brennstoffanforderungen und Rahmenbedingungen.
Im Mittelpunkt der Debatte stand zuletzt die sogenannte 65-Prozent-Regel. Diese sah vor, dass neu eingebaute Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden sollen – zunächst vor allem im Neubau, während für Bestandsgebäude Übergangsfristen galten. Nach den aktuellen Reformplänen soll diese Regel entfallen. Die Koalition betont, dass es keine verpflichtenden Regelungen geben werde, die den Austausch funktionierender Bestandsheizungen erzwingen. Damit sollen Öl- und Gasheizungen grundsätzlich auch künftig wieder eingebaut werden können.
Für neue Gas- und Ölheizungen sind jedoch ergänzende Anforderungen vorgesehen: Sie sollen schrittweise mit einem wachsenden Anteil klimafreundlicher Kraftstoffe betrieben werden, etwa Biomethan. Bis 2029 ist eine Quote von zehn Prozent genannt, danach sollen weitere Erhöhungen bis 2040 folgen. Für den klimafreundlichen Brennstoffanteil soll der CO₂-Preis entfallen. Gleichzeitig warnen Branchenvertreter vor möglichen Mehrkosten, da „grüne“ Brennstoffe tendenziell teurer sind und das Angebot begrenzt sein könnte.
Wer weiterhin auf klimafreundliche Heizsysteme wie Wärmepumpen setzen möchte, soll vorerst Planungssicherheit über Fördermittel behalten: Die staatliche Förderung soll bis mindestens 2029 gesichert werden. Damit bleibt ein zentraler Anreiz bestehen, den Heizungswechsel in Richtung erneuerbarer Lösungen wirtschaftlich zu unterstützen.
Offen ist bislang, wie der angekündigte Mieterschutz konkret ausgestaltet wird. Im Eckpunktepapier ist zwar ein Schutz vor überhöhten Nebenkosten durch den Einbau unwirtschaftlicher Heizungen angekündigt, konkrete Instrumente oder Grenzen werden aber noch nicht benannt. Hier ist entscheidend, wie die Details im Gesetzentwurf aussehen, weil Mieter die Investitionsentscheidung des Eigentümers regelmäßig nicht beeinflussen können.
Klimapolitisch hält die Koalition an den Zielen des Klimaschutzgesetzes fest. Für 2030 ist eine Evaluierung vorgesehen: Sollte der Gebäudesektor die Klimaziele verfehlen, soll nachgesteuert werden. Das ist relevant, weil gerade Gebäude (und Verkehr) in den vergangenen Jahren wiederholt hinter den Zielpfaden zurückgeblieben sind.
Zum Zeitplan: Aus dem Eckpunktepapier soll bis Anfang April ein Gesetzentwurf im Kabinett werden, anschließend berät der Bundestag. Das Inkrafttreten ist nach der derzeitigen Planung zum 1. Juli vorgesehen. Für Eigentümer, WEGs und Verwalter bedeutet das: Entscheidungen zum Heizungstausch sollten in den nächsten Monaten besonders sauber dokumentiert und wirtschaftlich begründet werden, weil sich die Rechtslage und die Förderkulisse im Laufe des Jahres konkretisieren können.