Seit dem 9. Oktober 2025 prüfen Banken bei SEPA-Überweisungen, ob Empfängername und IBAN zusammenpassen. Abweichungen können zu Warnhinweisen, Verzögerungen oder Ablehnung der Zahlung führen. Stellen Sie daher sicher, dass der Empfängername exakt dem Kontoinhaber der angegebenen Bankverbindung entspricht.
Ergänzend: Für SEPA-Lastschriften gilt unverändert, dass ein gültiges Mandat des Kontoinhabers erforderlich ist; fehlerhafte Angaben können zu Rücklastschriften führen. Bei SEPA-Überweisungen war bislang maßgeblich die IBAN (IBAN-only). Mit den neuen Vorgaben wird zusätzlich ein Name-IBAN-Abgleich eingeführt, um Fehlüberweisungen und Betrug zu reduzieren.
Überweisungen
• Empfängernamen exakt gemäß unseren Zahlungsmitteilungen angeben (z. B. „WEG Musterstraße 1 ).
• Verwendungszweck mit Objekt/Einheit angeben.
Bankdatenänderungen (für Auszahlungen, Guthaben, Erstattungen)
• Änderungen bitte schriftlich mitteilen (E-Mail genügt).
• Erforderliche Angaben: Kontoinhaber laut Bank, IBAN, Objekt/Einheit.
• Kontoinhaber und Zahlungsempfänger müssen identisch sein.
• Bei Auszahlungen an Dritte ist eine schriftliche Vollmacht des/der Eigentümer(s) beizufügen.
• Bei Namensänderungen/Umfirmierungen bitte einen Banknachweis (z. B. IBAN-Bestätigung, Kontoauszug mit geschwärzten Beträgen) beilegen.