Was ändert sich?
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Heiz- und ggf. Warmwasserkosten sind nach individuellem Verbrauch der Nutzer zu verteilen; pauschale Umlagen des Wärmepumpen-Stroms sind unzulässig.
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Erforderlich ist eine geeignete Messausstattung (z. B. Wärmemengenzähler oder Heizkostenverteiler je Nutzungseinheit sowie ein separater Stromzähler für die Wärmepumpe).
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Bei neu installierten Anlagen greift die Pflicht unmittelbar; Bestandsanlagen mussten bis 30.09.2025 nachgerüstet werden.
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Spätestens für Abrechnungszeiträume, die am oder nach dem 01.10.2025 beginnen, ist verbrauchsabhängig abzurechnen.
Wer ist betroffen – und wer nicht?
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Betroffen: Mieterinnen und Mieter in Mehrfamilienhäusern, die überwiegend über eine zentrale Wärmepumpe versorgt werden.
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Nicht betroffen: Einfamilienhäuser sowie Wohnungen mit dezentralen, wohnungsbezogenen Wärmepumpen; dort bleibt die Abrechnung unverändert.
Fristen im Überblick
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Ab 01.10.2024: Wegfall der Ausnahme; Grundsatz der verbrauchsbasierten Abrechnung für zentrale Wärmepumpen.
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Bis 30.09.2025: Übergangsfrist für Bestandsanlagen zur Nachrüstung der Mess- und Erfassungstechnik.
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Ab 01.10.2025: Pauschale Umlagen des Wärmepumpen-Stroms unzulässig; zwingend verbrauchsabhängige Abrechnung.
Folgen für Mieterinnen und Mieter
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Wer sparsamer heizt, wird durch die individuelle Verbrauchserfassung entsprechend geringer belastet.
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Höhere Verbräuche wirken sich kostensteigernd aus.
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Die Abrechnung wird nachvollziehbarer, da der individuelle Energieverbrauch ausgewiesen wird.
Pflichten und TO-DOS für Vermieter / WEG
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Technische Ausstattung prüfen und ggf. nachrüsten (Wärmemengenzähler/Heizkostenverteiler, separater Wärmepumpen-Stromzähler; möglichst mit Fernablesung).
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Mess- und Abrechnungsdienst beauftragen; Messkonzept (inkl. Zuordnung des Wärmepumpen-Stroms zur gelieferten Wärme) festlegen.
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Abrechnungssystem umstellen: Ab dem ersten Abrechnungszeitraum, der am/ab 01.10.2025 beginnt, verbrauchsabhängig abrechnen.
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Informationspflichten erfüllen: Bei fernablesbarer Technik laufende Nutzerinformationen gemäß HeizkostenV bereitstellen.
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Regeln der Technik beachten: Für die verursachungsgerechte Zuordnung empfiehlt sich die Orientierung an VDI 2077 (insb. Blatt 3.4 – Kostenaufteilung bei Wärmepumpen).