Das Jahr 2025 bringt eine Vielzahl gesetzlicher Neuerungen mit sich, die insbesondere Immobilieneigentümer, Vermieter und Verwalter betreffen. Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Änderungen:
- Grundsteuerreform ab 01.01.2025
Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 tritt die bundesweite Grundsteuerreform in Kraft. Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt künftig auf Grundlage neuer Bewertungsmaßstäbe, die sich je nach Bundesland unterscheiden können. Für viele Eigentümer kann dies zu höheren Grundsteuerbeträgen führen. Eine Überprüfung des neuen Messbescheids ist in jedem Fall empfehlenswert.
- Anhebung der CO₂-Abgabe
Die CO₂-Abgabe für fossile Brennstoffe steigt zum Jahreswechsel von derzeit 45 Euro auf 55 Euro pro Tonne CO₂. Dies wird sich unmittelbar auf die Heizkosten niederschlagen. Vermieter sollten diese Entwicklung bei der Nebenkostenkalkulation für 2025 berücksichtigen.
- Verbrauchsabhängige Abrechnung bei Wärmepumpen
Das bisherige sogenannte „Wärmepumpenprivileg“ entfällt. Ab 2025 sind Vermieter verpflichtet, bei zentralen Wärmepumpen eine verbrauchsabhängige Abrechnung der Heizkosten vorzunehmen. Die dafür notwendigen Verbrauchserfassungsgeräte müssen spätestens bis zum 30. September 2025 installiert sein.
- Pflicht zur Installation intelligenter Stromzähler (Smart Meter)
Für Haushalte mit einem Stromverbrauch zwischen 6.000 und 100.000 kWh jährlich sowie für Betreiber von Stromerzeugungsanlagen mit einer Leistung zwischen 7 und 100 kW (z. B. PV-Anlagen) und für steuerbare Verbraucher wie Wärmepumpen oder E-Ladestationen besteht ab 2025 eine gesetzliche Pflicht zur Installation von Smart Meter Gateways.
- Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG)
Ab dem 1. Januar 2025 sind Eigentümer von Nichtwohngebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen verpflichtet, mindestens einen Ladepunkt für Elektrofahrzeuge bereitzustellen. Dies betrifft insbesondere gewerbliche Immobilien und gemischt genutzte Objekte mit Kunden- oder Mitarbeiterparkplätzen.
- Verschärfung der Emissionsgrenzwerte für Holz- und Kaminöfen
Für Einzelraumfeuerungsanlagen, die zwischen dem 01.01.1995 und dem 21.03.2010 errichtet wurden, gelten ab 2025 verschärfte Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid. Werden die neuen Anforderungen nicht eingehalten, müssen diese Öfen entweder nachgerüstet oder durch moderne, emissionsarme Geräte ersetzt werden.
- Auslaufen der Mietpreisbremse
Die aktuell geltende Regelung zur Mietpreisbremse endet spätestens am 31. Dezember 2025. Ob es zu einer Verlängerung oder einer gesetzlichen Neuregelung kommt, ist derzeit offen. Vermieter sollten dies bei der langfristigen Mietpreisgestaltung im Blick behalten.
Fazit:
2025 ist ein Jahr der Veränderungen. Eigentümer und Eigentümergemeinschaften sind gut beraten, sich frühzeitig mit den neuen gesetzlichen Anforderungen auseinanderzusetzen, um rechtssicher und wirtschaftlich planen zu können. Gerne unterstützen wir Sie dabei.